Hausordnung Police Department

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    • Offizieller Beitrag

    Hausordnung

    Police Department


    Wer das Gelände des Police Department´s betritt, akzeptiert damit die Hausordnung.


    1. Fahrzeuge die auf dem PD-Gelände ohne Grund stehen gelassen werden, werden abgeschleppt.
    2. Die Gesprächslautstärke ist im Polizei-HQ so leise wie möglich zu halten.
    3. Zivilisten sind nicht befugt ohne Aufsicht eines Beamten das Polizei HQ abseits des Empfangs zu betreten. Dies gilt auch für Mitglieder anderer Fraktionen, sofern kein Notfall vorliegt. Sollten sich Personen ohne eine Befugnis auf das Gelände begeben sind sie von Polizeibeamten zu entfernen. Notfalls mit Gewalt.
    4. Den Anweisungen der Polizeibeamten ist grundsätzlich folge zu leisten. Sollten sich zwei Aussagen von Beamten widersprechen, so ist die des Ranghöheren zu beachten.
    5. Der Aufenthalt auf dem PD-Gelände im benebelten Zustand durch Drogen oder Alkohol ist verboten. Als Ausnahme gilt eine Festnahme oder Sondererlaubnis durch einen Beamten.
    6. Auf dem Gelände des Polizei-HQs ist Schrittgeschwindigkeit mit Fahrzeugen einzuhalten.
    7. Das befahren des Polizei-HQs ist nur zum direkten parken erlaubt. Raserei oder das herum driften ist strengstens verboten.
    8. Es ist generell verboten Musik abzuspielen. Dies ist nur mit einer Erlaubnis eines Beamten möglich und dann auch so leise wie möglich zu halten.
    9. Das tragen von Maskierungen ist auf dem gesamten Gelände des Polizei-HQs verboten.
    10. Das offensichtliche tragen einer Waffe wird als Angriff auf das Polizei-HQ gewertet und es ist mit entsprechenden Folgen zu rechnen.
    11. Das blockieren von Fluren und Türen durch Personen ist verboten. Bei Gesprächen mit mehreren Personen ist eins der freien Zimmer zu nutzen. Sollte kein Zimmer mehr frei sein ist auf ein anderes HQ auszuweichen.
    12. Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen von Eigentum des PDs oder Beamten kann Schadenersatz verlangt werden.
    13. Das platzieren oder einschränken des Polizei-HQs durch Barrikaden oder Absperrungen ist nur den Polizeibeamten erlaubt.
    14. Firmen oder Fraktionswerbung ist auf dem Gelände des Polizei-HQs verboten.
    15. Versammlungen von mehr als 6 Personen vor dem Polizei-HQ wird als Demonstration gewertet. Sollte diese unangekündigt sein, wird sie aufgelöst.
    16. Wer gegen die Hausordnung des Polizei-HQ verstößt hat die vollen Konsequenzen zu tragen.
    17. Jeder Beamte der Polizei ist befugt ein Hausverbot auszurufen oder nach eigenem Ermessen und nach schwere des Vergehens auch ein Bußgeld zu verhängen.



    Die Führungsebene der Polizei behält sich vor diese Regelungen jederzeit ohne Ankündigung zu ändern. Auf Änderungen der Hausordnung ist selbst zu achten. Die Unwissenheit schützt nicht vor einer Strafe.