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Das gesamte Sunrise-Gaming Team wünscht euch viel Spaß
Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
§ 1 Betäubungsmittel
Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind
- Cannabis
- Heroin
- Kokain
- Stoffe für die Herstellung der in Nr. 1-3 genannten Betäubungsmittel
1.1 Der Besitz von illegalen Betäubungsmitteln ist verboten.
1.2 Die Abgabe oder der Erwerb von illegalen Betäubungsmitteln ist verboten.
§ 2 Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln
Einer Erlaubnis des Gesundheitsministeriums bedarf, wer Betäubungsmittel anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne mit ihnen Handel zu treiben, einführt, ausführt, abgibt, veräußert, sonst in den Verkehr bringt oder erwirbt.
§ 3. Strafvorschriften
Vorschriften zu Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu diesem Gesetz sind im Straf- und Bußgeldkatalog geregelt. Dies dient der Übersichtlichkeit und beeinflusst in keinem Falle die Gültigkeit der Rechtsverordnung.